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Rechtsanwendung

Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz veranlasste die Änderung einer Vielzahl von Einzelgesetzen. Betroffen waren die einkommensteuerrechtlichen Regelungen der Bezüge und Aufwendungen von Altersvorsorge. Auch die Besteuerung von Renten wurde in diesem Gesetz neu geregelt.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts trug dem Gesetzgeber auf, die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beheben. Die bisherigen unterschiedlichen Besteuerungen wurden für unverhältnismäßig und unvereinbar erklärt. Das Alterseinkünftegesetz wurde am 9. Juli 2004 verkündet, der Mangel sollte bis zum 1. Januar 2005 behoben werden. Das Gesetz trat dann auch am 1. Januar in Kraft. Diese Auflage wurde durch die Rürup-Kommission entwickelt und vorgestellt.
Das Gesetz änderte unter anderem das Einkommensteuergesetz, die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und weitere Gesetze und Verordnungen.

Die Reform der Besteuerungen von Pensionen und Renten

  • Basisversorgung: Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Alterssicherung der Landwirte, Rürup-Rente.

  • Zusatzversorgung: Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge

  • Kapitalanlageprodukte: Produkte, die zur Altersvorsorge vorgesehen sind, aber steuerlich nicht gefördert werden (z.B. Lebensversicherung).

Die Übergangsphase begann im Jahr 2005 und endet 2025. Der maximal zu berechnende Betrag für alleinstehende Personen beläuft sich im Jahr 2025 auf 20.000 Euro. Für Verheiratete wurde der Betrag auf 40.000 Euro angesetzt.

Die Übergangsphase für die Besteuerung der Altersbezüge begann 2005, und wird bis 2040 abgeschlossen sein. Die Altersbezüge werden seit 2005 zu fünfzig Prozent besteuert. Dieser Anteil wird sich bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent erhöhen, nach diesem Zeitpunkt um ein Prozent jährlich. Damit werden im Jahr 2040 100% erreicht.


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Diese Kurzinformationen stellen keinerlei rechtliche Beratung dar, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für eine detaillierte und rechtsgültige Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Anwalt auf.


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