Recht Mediatoren -
Recht Beratung |
![]()
|
![]() Ehescheidung, Fristen, HärtefallklauselnDie Scheidung oder Ehescheidung ist die Auflösung einer Ehe. Scheidung einer Ehe oder eingetragene Partnerschaft
Die formelle juristische Auflösung einer Ehe wird im deutschsprachigen Raum als Ehescheidung
bezeichnet. Der Ausdruck Scheidung ist rechtlich auch auf die
gleichgeschlechtliche Ehe oder oder formell eingetragene Partnerschaften
anzuwenden, wenn die
Voraussetzungen gegeben sind. Scheidungsrecht Im deutschen Scheidungsrecht ist die Scheidung einer Ehe vom Zerrüttungsprinzip dominiert. Die Härtefallscheidung in Deutschland stellt nicht auf Schuld eines Ehepartners, sondern auf die Unzumutbarkeit des Zusammenlebens der Eheleute ab. Voraussetzungen für eine EhescheidungDie Voraussetzungen einer Scheidung sind, das die Ehe gescheitert ist. Dieses Scheitern muss dem Scheidungsgericht dargestellt werden. Ein Scheitern der Ehe wird angenommen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Das gilt auch dann, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.
Im Fall einer Trennung der Ehepartner ist die Scheidung nach deutschem Recht nach einem Kalenderjahr, spätestens nach drei Kalenderjahren möglich.
Die einverständliche Ehescheidung erfordert ein Jahr Trennung, die dem Scheidungsgericht mündlich versichert werden muss. Härtefallklauseln der Ehescheidung nach deutschem Recht Die Scheidung stellt in der Regel eine Härte für minderjährige Kinder dar. Deshalb ist zu vom Scheidungsgericht zu prüfen, ob eine Scheidung der Ehe aus Gründen des Kindeswohls versagt werden muss. (§ 1568 Abs. 1 1. Alt. BGB). Eine andere Klausel besagt, dass auch der andere Ehepartner zu schützen ist, wenn dieser besonderer Schutzwürdigkeit bedarf (z.B. wegen Krankheit oder vorgerückten Alters). Auch kann die Scheidung einer Ehe versagt werden, wenn die Scheidung für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese unzumutbare Härte ist vom Gericht in jedem Einzelfall zu prüfen.
Diese Härtefallklausel wird in einem Scheidungsverfahren eher
selten angewandt.
Themen Übersicht: Diese Kurzinformationen stellen keinerlei rechtliche Beratung dar, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für eine detaillierte und rechtsgültige Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Anwalt auf.
Sie befinden sich hier:
|
|