Arbeitslosengeld II (ALG II) Anrechnung von Nebeneinnahmen.

 
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ALG II - Anrechnung von Nebeneinnahmen

Hallo, ich habe einige Fragen zum Arbeitslosengeld II (ALG II), kann mir jemand sagen, wie das mit der Anrechnung von Nebeneinnahmen läuft?

Ab wann muß man denn mit Abzügen rechnen?

Und wie ist das beim ALG II mit den Wohnungskosten, wie teuer darf eine Wohnung sein? in der Hoffnung auf Antwort Schumi II
............................

Hallo Schumi II, diese Fragen sind grundsätzlich so geregelt:

Haben ein Empfänger von Alg II oder ein Mitglied seiner Bedarfsgemeinschaft eigenes Einkommen, wird das angerechnet.  Auch hier gibt es gestaffelte Freibeträge:

bei einem Zuverdienst bis 400 € (brutto) sind 15% frei (maximal 60 €)
bei einem Zuverdienst zwischen 400 – 900 € (brutto) sind 30% frei innerhalb dieser Spanne (max 150 € zusätzlich)
bei einem Zuverdienst zwischen 900 – 1.500 € (brutto) sind 15% frei innerhalb dieser Spanne (max 90 € zusätzlich)

hier gibt es die komplette Übersicht:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_2/__30.html

Allerdings tritt ab Oktober eine Neuregelung in Kraft, wonach die ersten 100 Euro anrechnungsfrei sind und von allen Einkünften darüber 20 % behalten werden kann.
Das Gesetz tritt am 01.10.2005 in Kraft. Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 01.10.2005 beginnen, sind die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen weiter maßgeblich, längstens jedoch bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, § 67 SGB II.

Wenn du unterschiedliche - damit zusammenhängende - Aspekt auf einen Blick haben willst, solltest du in diese Seite sehen: Arbeitslosengeld II - Hartz IV

das scheint sehr übersichtlich und konzentriert.
Gruß sonstik

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