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ALG II - Anrechnung von Nebeneinnahmen
Hallo,
ich habe einige Fragen zum Arbeitslosengeld II (ALG II),
kann mir jemand sagen, wie das mit der Anrechnung von Nebeneinnahmen läuft?
Ab wann muß man denn mit Abzügen rechnen?
Und wie ist das beim ALG II mit den Wohnungskosten, wie
teuer darf eine Wohnung sein?
in der Hoffnung auf Antwort
Schumi II
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Hallo Schumi II,
diese Fragen sind grundsätzlich so geregelt:
Haben ein Empfänger von Alg II oder ein Mitglied seiner
Bedarfsgemeinschaft eigenes Einkommen, wird das angerechnet.
Auch hier gibt es gestaffelte Freibeträge:
bei einem Zuverdienst bis 400 € (brutto) sind 15% frei (maximal
60 €)
bei einem Zuverdienst zwischen 400 – 900 € (brutto) sind 30%
frei innerhalb dieser Spanne (max 150 € zusätzlich)
bei einem Zuverdienst zwischen 900 – 1.500 € (brutto) sind 15%
frei innerhalb dieser Spanne (max 90 € zusätzlich)
hier gibt es die komplette Übersicht:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_2/__30.html
Allerdings tritt ab Oktober eine Neuregelung in Kraft, wonach
die ersten 100 Euro anrechnungsfrei sind und von allen
Einkünften darüber 20 % behalten werden kann.
Das Gesetz tritt am 01.10.2005 in Kraft. Für
Bewilligungszeiträume, die vor dem 01.10.2005 beginnen, sind die
bisherigen Hinzuverdienstgrenzen weiter maßgeblich, längstens
jedoch bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, § 67 SGB II.
Wenn du unterschiedliche - damit zusammenhängende - Aspekt auf
einen Blick haben willst, solltest du in diese Seite sehen:
Arbeitslosengeld II - Hartz IV
das scheint sehr übersichtlich und konzentriert.
Gruß
sonstik
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