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Insolvenz, juristische Personen und natürliche Personen (Privatinsolvenz)Die Insolvenz bezeichnet die Situation eines Schuldners, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann. (Lesen Sie: Insolvenz abwenden). Die Insolvenz bedeutet eine akute Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit, oder auch eine Überschuldung. In Deutschland wird unterschieden in: Insolvenz juristischer Personen und die Privatinsolvenz. (Insolvenz natürlicher Personen). Ursachen einer InsolvenzDie Insolvenz wird unterschieden zwischen internen und externen Ursachen. Zu den internen Insolvenzursachen zählen die Aktivitäten, die vom betreffenden Unternehmen oder der privaten Person selbst ausgehen. Das können z.B.: Fehlplanungen oder Fehleinschätzungen der Liquidität sein. Als externe Insolvenzursachen werden Faktoren gezählt, die von außen einwirken. Beispiele dafür sind Veränderungen des Unternehmensumfelds, Eintritte von neuen Wettbewerbern, Expansion bisheriger Wettbewerber (bei juristischen Personen). Insolvenz abwendenUm die Insolvenz abzuwenden, gibt es die Möglichkeit der Verhandlung mit dem oder den Gläubiger(n), über einen Schuldenerlass, eine Ratenzahlung oder eine Stundung. Eine weitere Möglichkeit der Abwendung einer Insolvenz ist die Bürgschaft eines solventen Dritten (eine Privatperson oder ein Kreditinstitut).
Themen Übersicht: Diese Kurzinformationen stellen keinerlei rechtliche Beratung dar, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für eine detaillierte und rechtsgültige Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Anwalt auf.
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