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Rechtsanwendung

Insolvenz, juristische Personen und natürliche Personen (Privatinsolvenz)

Die Insolvenz bezeichnet die Situation eines Schuldners, der seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen kann. (Lesen Sie: Insolvenz abwenden). Die Insolvenz bedeutet eine akute Zahlungsunfähigkeit, eine drohende Zahlungsunfähigkeit, oder auch eine Überschuldung.

In Deutschland wird unterschieden in: Insolvenz juristischer Personen und die Privatinsolvenz. (Insolvenz natürlicher Personen).

Ursachen einer Insolvenz

Die Insolvenz wird unterschieden zwischen internen und externen Ursachen. Zu den internen Insolvenzursachen zählen die Aktivitäten, die vom betreffenden Unternehmen oder der privaten Person selbst ausgehen. Das können z.B.: Fehlplanungen oder Fehleinschätzungen der Liquidität sein. Als externe Insolvenzursachen werden Faktoren gezählt, die von außen einwirken. Beispiele dafür sind Veränderungen des Unternehmensumfelds, Eintritte von neuen Wettbewerbern, Expansion bisheriger Wettbewerber (bei juristischen Personen).

Insolvenz abwenden

Um die Insolvenz abzuwenden, gibt es diee Möglichkeit der Verhandlung mit dem oder den Gläubiger(n), über einen Schuldenerlass, eine Ratenzahlung oder eine Stundung. Eine weitere Möglichkeit der Abwendung einer Insolvenz ist die Bürgschaft eines solventen Dritten (eine Privatperson oder ein Kreditinstitut).


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