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Rechtsanwendung

Renten Modelle: Altersvorsorge Riester-Rente, Rürup-Rente

Der Begriff Rente umfasst Maßnahmen, die jemand während seines beruflichen Lebens trifft, damit im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge basiert auf den so genannten drei Säulen:
Die erste Säule beschreibt die gesetzliche Vorsorge. Dabei handelt es sich um die Gesamtheit von Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die zweite Säule ist eine erwerbsbasierte Alterssicherung. Die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes werden dazu gezählt. Die dritte Säule umfasst die private Altersvorsorge. Dazu zählen: Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherungen, Immobilienbesitz und Sparpläne.

Die Riester-Rente

Die Riester-Rente ist dafür angedacht, private Versorgungslücken zu decken. Dieses Rentenmodell ist eine staatlich geförderte und behördlich zertifizierte freiwillige private Altersvorsorge. Bei der Riester-Rente wird neben den normalen Beiträgen zur Rentenversicherung eine private Rentenversicherung bezahlt. Der jeweilige Versicherer garantiert dabei dem Einzahlenden die Rückzahlung von mindestens der eingezahlten Beträge sowie einer Mindestverzinsung. Die Riester-Rente wird von staatlicher Seite durch Zulagen gefördert. Außerdem ist möglich, einen steuerlicher Ansatz der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen geltend zu machen. Riester-Verträge werden von Versicherungs- und Fondsgesellschaften, von Kreditinstitutionen und Bausparkassen angeboten

Die Rürup-Rente

Die Rürup-Rente bezeichnet eine freiwillige Versicherung, die insbesondere für Selbstständige und Freiberufler geeignet ist. Bei der Rürup-Rente ist das damit angesparte Kapital nicht vererbbar. Diese Form der Rente wird bis zum Ableben des Versicherungsnehmers gezahlt. Damit ist die Rürup-Rente ein personengebundenes Rentenmodell. Sollte der Versicherungsnehmer vor Erreichen des vereinbarten Renteneintrittsalters sterben, bedeutet das einen Totalverlust der eingezahlten Beiträge. Es sind mit diesem Rentenmodell gute Renditen zu erzielen, wenn der Versicherungsnehmer einen langen Rentenbezug erlebt.


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Rechtliche Informationen


Diese Kurzinformationen stellen keinerlei rechtliche Beratung dar, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für eine detaillierte und rechtsgültige Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Anwalt auf.


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