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Rechtsanwendung

Inhalt und Funktion von - Basel II

Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften. Die Regeln von Basel II müssen seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der EU für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden. In Deutschland wird dieses durch das Kreditwesengesetz, und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement geleitet.

Ziele von Basel II sind die Sicherstellung einer für das jeweilige Kreditinstitute ausreichenden Eigenkapitalausstattung  mit dem Ziel die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Kreditvergabe an Privatpersonen und Institute. Auch für den Kredithandel sollen mit Basel II einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

Hauptziel von Basel II ist es, (anders als bei Basel I) strikt die staatlich verlangten Eigenkapitalanforderungen am tatsächlich gegebenen Risiko auszurichten. Bei der Umsetzung von Basel II ist die Vergabe von riskanten Krediten im größeren Umfang deshalb unwahrscheinlich.


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Diese Kurzinformationen stellen keinerlei rechtliche Beratung dar, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für eine detaillierte und rechtsgültige Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Anwalt auf.


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Basel II

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