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Rechtsanwendung

Inhalt und Funktion von - Hartz IV

Am 01.01.2005 trat ein neues Gesetz in Kraft, welches den in Deutschland lebenden Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt durch Weiterbildung und Qualifizierung erleichtern soll. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist umgangssprachlich als Hartz IV bekannt.

Mit dem neuen Gesetz wurden die bis dahin geltenden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe abgeschafft und durch das Arbeitslosengeld II (ALG II) ersetzt.
Hartz IV ist benannt nach dem ehemaligen Personalvorstand der Volkswagen AG - Dr. Peter Hartz.

Der Bezug des Arbeitslosengeldes wird ab 1. Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert. Wer in der Folge dieser Begrenzung keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld I anmelden kann, erhält dann Arbeitslosengeld II.
Ab 2005 wurde auch der Regelsatz von Kindern zwischen sieben und dreizehn Jahren in Hartz-IV-Familien auf 60 % des Regelsatzes festgelegt, für Jugendliche zwischen 14 und 17 auf 80 % des Regelsatzes. ALG II Anträge und Fragebögen


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Rechtliche Informationen


Diese Kurzinformationen stellen keinerlei rechtliche Beratung dar, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für eine detaillierte und rechtsgültige Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Anwalt auf.


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Hartz IV

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