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![]() Arbeitslosengeld II (Alg II)Das Arbeitslosengeld II (Alg II), zumeist mit Hartz IV bezeichnet, ist in Deutschland die soziale Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen. Das Alg II wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt und hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer Grundsicherung des Existenzminimums vereint. Um Alg II oder auch Hartz IV beziehen zu können, ist weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld I (Alg I) eine zwingend notwendige Voraussetzung. Zumal dann, wenn auch niedrigere andere Einkommen und vorhandene Vermögenswerte nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen. Das Arbeitslosengeld II (Alg II) soll materielle Grundbedürfnisse von erwerbstätigen Personen befriedigen, soweit sie diese nicht aus eigenen Mitteln decken können. Damit soll den Alg II berechtigten Personen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden. ALG II Anträge und Fragebögen - ALG II - Anrechnung von Nebeneinnahmen
Themen Übersicht: Diese Kurzinformationen stellen keinerlei rechtliche Beratung dar, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für eine detaillierte und rechtsgültige Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Anwalt auf.
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