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Rechtsanwendung

Arbeitslosengeld II (Alg II)

Das Arbeitslosengeld II (Alg II), zumeist mit Hartz IV bezeichnet, ist in Deutschland die soziale Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen.

Das Alg II wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt und hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer Grundsicherung des Existenzminimums vereint.

Um Alg II oder auch Hartz IV beziehen zu können, ist weder Arbeitslosigkeit noch ein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld I (Alg I) eine zwingend notwendige Voraussetzung. Zumal dann, wenn auch niedrigere andere Einkommen und vorhandene Vermögenswerte nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen.

Das Arbeitslosengeld II (Alg II) soll materielle Grundbedürfnisse von erwerbstätigen Personen befriedigen, soweit sie diese nicht aus eigenen Mitteln decken können. Damit soll den Alg II berechtigten Personen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden. ALG II Anträge und Fragebögen - ALG II - Anrechnung von Nebeneinnahmen

Arbeitslosengeld II (Alg II) Regelbedarf seit dem 1. Januar 2011
Leistungsberechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft Regelbedarf
bis 31. Dezember 2011
Regelbedarf
ab 1. Januar 2012
erwachsene alleinstehende Person 364 € 374 €
erwachsene alleinerziehende Person 364 € 374 €
erwachsene Person mit minderjährigem Partner 364 € 374 €
alleinstehende Personen bis zum Alter von 24 oder erwachsene Personen bis zum Alter von 24 mit minderjährigem Partner, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umgezogen sind 291 € 299 €
erwachsene Partner einer Ehe, Lebenspartnerschaft, eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, jeweils 328 € 337 €
Kind, das jünger als 6 Jahre alt ist 215 € 219 €
Kind im Alter zwischen 6 und 13 251 € 251 €
Kind bzw. Jugendlicher im Alter zwischen 14 und 17 287 € 287 €


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Rechtliche Informationen


Diese Kurzinformationen stellen keinerlei rechtliche Beratung dar, und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Für eine detaillierte und rechtsgültige Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Anwalt auf.


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Recht: Voraussetzung, Arbeitslosengeld II (Alg II, Hartz IV)

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