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Mietvertrag, Muster und Vorlagen - Vertragsmuster
Beim Mietvertrag, einem im BGB typisierten gegenseitigen
schuldrechtlichen Vertrag, schuldet der Vermieter dem Mieter
die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit und der Mieter als Gegenleistung die vereinbarte Miete (§ 535 BGB).
Im Unterschied zu Kauf, Tausch und Schenkung, bei denen es um die Veräußerung eines Gegenstandes geht, bildet die Miete
so wie Pacht
und die unentgeltlichen Leihe einen Gebrauchsüberlassungsvertrag.
"Wohnen und Immobilien". Vorlagen und Verträge.
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